gemäss Unfallversicherungsgesetz UVG
Elektrisch betriebene Anlagen und Geräte (z.B. Nähmaschinen) unterliegen der SN EN 50699 (SNG 482638) und müssen in regelmässigen Abständen geprüft werden. So soll die Gefahr von Elektrounfällen vermieden werden.
Deshalb führen wir an allen Maschinen nach dem Service oder der Reparatur die elektrische Geräteprüfung (Sicherheitsprüfung) durch. Diese Prüfung darf nur durch elektrotechnisches Fachpersonal ausgeführt werden!
Wir verfügen über das Fachpersonal und die erforderlichen Messinstrumente und Einrichtungen. Die Prüfung hat nach den einschlägigen Gesetzesvorschriften und Normen zu erfolgen: SNG 482 638, SN EN 50678, SN EN 50699 und ist zu dokumentieren.
Diese Prüfung soll periodisch wiederholt werden.
Damit haben Sie die Garantie, dass Ihre Maschine (besonders auch ein älteres Modell) zu 100% elektrisch sicher ist und keine Gefahr darstellen kann.
Gemäss Unfallversicherungsgesetz UVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die elektrischen Werkzeuge, Geräte und Maschinen (auch Nähmaschinen), die er seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, regelmässig zu überprüfen und zu dokumentieren.
Der Gesetzgeber empfiehlt dabei die Anwendung der Wiederholungsprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638), welche per Frühling 2021 veröffentlicht wurde. Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel wird von der NEV, VUV und SUVA vorgeschrieben.
Wir verfügen über das Fachpersonal und die erforderlichen Messinstrumente und Einrichtungen.
Die Geräteprüfung sorgt dafür, dass Ihre Maschinen (besonders auch ältere Modelle) zu 100% elektrisch sicher sind und keine Gefahr für das Unterrichtspersonal und die Lernenden darstellen können, und Sie haben nach erfolgter Prüfung als Arbeitgeber auch Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt.
| Gesetzliche Geräteprüfung | Nach Reparatur | Schulmaschinen |
|---|---|---|
| Sichtprüfung | ||
| Schutzleiterwiderstand | ||
| Isolationswiderstand | ||
| Ableitstrom / Berührungsstrom | ||
| Funktionsprüfung | ||
| Dokumentation / Prüfprotokoll |
Standorte: Zug · Stans · Schwyz · Affoltern am Albis